Professionelle M&A-Beratung im Mittelstand
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  • Unternehmensnachfolge im unternehmerischen Mittelstand

  • Unternehmenskauf  + -verkauf, Unternehmensbeteiligungen  im unternehmerischen Mittelstand

  • Existenzgründung im unternehmerischen Mittelstand

  • Unternehmensbewertung und Wertgutachten  im unternehmerischen Mittelstand

  • unsere Zielgruppen sind ausschließlich:

  • vom Inhaber geführte Unternehmen mit ca. 1.5 - 25.0 Mio. € Umsatz die ihre Firma verkaufen wollen

  • vom Inhaber geführte Unternehmen (dito)  die Firmenanteile verkaufen oder übertragen wollen 

  • mittelständische Unternehmer und Großunternehmen die ihre Firma durch einen Unternehmenszukauf erweitern möchten

  • berufsqualifizierte und kapitalstarke Existenzgründer ab 500.000 € Eigenkapital


Was ist das Unternehmen wert oder was ist ein marktüblicher Verkaufs- oder Kauf-Preis ?

  • Die Bewertung eines Unternehmens bezüglich eines fairen und realistischen Kauf– bzw. Verkaufspreises zählt zu den komplexesten Gebieten jedes Unternehmenstransfers und ist zugleich fast immer der zentrale Diskussionspunkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
  • Jeder Versuch seitens des Verkäufers oder des Käufers einen Unternehmenspreis „aus dem Bauch“ heraus zugestalten, geht fast immer daneben, d.h. „emotionale Preise“ ohne klare Unternehmensbewertung liegen fast immer weit über bzw. unter dem realistischen Marktpreis.
  • Es gibt ca. 5 verschiedene Standardverfahren um einen Unternehmenswert zu ermitteln, jedes Verfahren kommt meist zu anderen, oft sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Die Unterschiede liegen in den verschiedenen Berechnungsmodellen, Wertansätzen und Zeiträumen, die der Preisermittlung zu Grunde gelegt werden.
  • Unternehmensbewertungen setzten ein tiefgreifendes Verständnis für Bilanzen und G&V-Rechnungen des Unternehmens voraus und zwar für die Vergangenheit und die voraussichtliche Zukunft.
  • Weiterhin eine gründliche Sichtung aller Chancen und Risiken die auf die Preisfindung einen Einfluss haben oder haben könnten. Dies gilt nicht nur für die „harten“ Unternehmenszahlen, sondern auch für die „weichen“ Faktoren, d.h. Markt– und Produktposition, Kunden- und Lieferanten-Abhängigkeiten, Abhängigkeit vom Inhaber selbst, Führungs– und Mitarbeiterstruktur und –kultur, Synergien zum Erwerber, Transparenz der Geschäftsprozesse, generelle Zukunftsfähigkeit usw.
  • Je „zukunftssicherer“ und ertragreicher hierbei die geschäftliche Situation des Transfer-Unternehmens aus Sicht eines Käufers ist, desto höher ist der Verkaufspreis.
  • Solche Vorbereitung zur sachgerechten Unternehmensbewertungen nennt der Profi:„Due-Diligence“ ( englisch) für „Gründliche Unternehmensprüfung und -bewertung“.

  • Die vorliegenden Betriebsgewinne aus den Bilanzen und BWA, einer zum Verkauf stehenden Firma, alleine sind keine ausreichende Basis für eine Unternehmensbewertung. Diese sind oft aus rein steuerlichen Motiven so gestaltet, das möglichst wenig Betriebsgewinne "versteuert" werden müssen. Andererseit können auch Firmen mit heutig guten Betriebsgewinnen für die Zukunft anders zu bewerten sein, wenn z.B. ein Investitionsstau oder einmalige Sondergeschäfte vorliegen. Auch die steuerliche Situation der Firmen (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft) muss ertragstechnisch berücksichtigtig werden (z.B. Unternehmergehälter usw.)

  • Der Unternehmenswert und damit der Verkaufs-Kaufpreis setzt sich grundsätzlich fast immer aus zwei Komponenten zusammen:

  • Dem Substanzwert, d.h. alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen der Firma, abzüglich aller Verbindlichkeiten. Die in der Bilanz hierfür ansetzten Zahlen müssen im Einzelnen überprüft und ggf. geschäfts- und marktüblich angepasst werden

  • Dem Ertragswert, d.h. die durchschnittlichen Gewinne der Firma für Vergangenheit und insbesondere die Zukunft, das gezahlte Unternehmergehalt und sonstige Leistungen für den/die Eigentümer

  • Die gewichtete Summe aus Substanzwert und Ertragswert (für jede Firma ist diese Gewichtung anders) ergibt den Gesamt-Firmenwert, jedoch mit einem klaren Schwerpunkt auf Basis des Ertragswertes. Der Substanzwert ist nur ein Hilfswert, der der  bewertungstechnischen Orientierung dient

  • Insbesondere dem "realistisch angenommenen" zukünftigen Ertragswert einer Firma (d.h. Betriebsgewinne nach Kauf durch den Übernehmer) kommt hierbei bewertungstechnisch sehr große Bedeutung zu, da dieser Wert für die Investitionshöhe des Übernehmers von entscheidender Bedeutung ist (Ertragswertsverfahren nach IDW S1n.F.)

  • Unternehmensbewertungen zum "realistischen Verkaufspreis" eines Unternehmens ist anderseits keine mathematisch exakten Wissenschaften, die nur ein richtiges oder falsches Ergebnis kennt. Der richtige Preis ist daher immer eine mögliche Preisspanne von Erträgen (von - bis), die sich zukünftig mit dem Unternehmen erwirtschaften lassen. Diese zukünftigen Erträge (Zinsen) werden in ein marktübliches Verhältnis zum Kaufpreis (Investition) gesetzt  (Diskontierung der Erträge)


Fazit:

  • Unterschiedliche Preisvorstellungen aus Sicht der Verkäufer und Käufer sind der Hauptgrund warum Unternehmenstransfers scheitern

  • Nur wenn der Verkäufer über qualifizierte Unterlagen zur Bildung seines Verkaufspreises verfügt und diese dem potentiellen Käufer glaubhaft nachweisen kann, kommt ein für beide Seiten angemessener Kaufpreis zu Stande

  • Gleiches gilt für die Finanzierungen des Käufers durch Banken. Wird der angestrebte Kaufpreis (gerechnet nach Tilgung und Zinsen, sowie betrieblichen und privaten Steuern, inklusive betrieblichen Investitionen) dort nicht glaubhaft belegt, bekommt der Käufer keine Finanzierung

  • Käufer ohne ausreichende und klar nachweisbare Eigenkapitalbasis (ca. 25% des Kaufpreises bzw. Gesamtfinanzierungsvolumens > z.B. operative Umlauffinanzierung der Firma, operative Gesamtliquidität der Firma) haben i.d.R. keine Chance.

  • Viele Käufer verfügen über völlig unzureichende Kenntnisse der Unternehmensfinanzierung und übersehen oft, das i.d.R. der Kaufpreis der Firma nicht das Gesamtfinanzierungsvolumen darstellt, da neben der Kaufpreis selbst, auch Kauf-Nebenkosten und ggf. die operative Umlauffinanzierung des Unternehmens (inkl. Liquiditätsspitzen) kapitalmäßig von Inhaber unterlegt sein muss

 


 

Allgemein:

  • Wird ein Unternehmen "zu teuer" angeboten findet sich kein Käufer und/oder keine Bank die den Käufer finanziert
  • Fast alle "offensichtlich zu teuren Verkaufspreisangebote" wandern sofort und später beim potentiellen Käufer mental und real in den Papierkorb

  • Über 90% aller Unternehmenskäufer im Mittelstand (als Existenzgründer oder als selbst mittelständischer Unternehmer) müssen Teile des Kaufpreises durch Banken finanzieren. Der „Finanzierungsfähigkeit“ eines Unternehmenswertes durch die Banken kommt daher meist eine zentrale Bedeutung zu

  • Über 80% aller Kaufinteressenten bewerben sich für Firmenübernahmen, die völlig außerhalb ihrer "finanziellen Reichweite" liegen und sind daher nicht bereit ihre real mögliche "finanziellen Reichweite" offen zulegen

  • Es ist keine Schande oder ein Makel (als potentieller Unternehmenskäufer) nicht ausreichend Kapital für den Kauf einer oder einer bestimmten Firma zu haben

  • Es ist aber Dummheit, (als potentieller Unternehmenskäufer) erheblichen Aufwand zu betreiben (selbst und bei Dritten), wenn bereits völlig offensichtlich die gesetzten Kapitalpositionen von Käufer und Verkäufer -also Eigenkaptial und Kaufpreis- nicht zusammen passen können


 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

 

Das Schlimmste in allen Dingen, das ist die Unentschlossenheit

 

  Napoleon, 15.08.1769 - 05.05.1821 - frz. Herrscher
 

 

M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH | Mail: rggbieber@t-online.de